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Entlassung ehemaliger RAF-Terroristen Mohnhaupt und Klar
Dieser Eintrag stammt von administrator Am 23.1.2007 @ 17:11 In Allgemein | Keine Kommentare
30 Jahre nach dem sogenannten “Deutschen Herbst” des Jahres 1977 steht vielleicht die Entlassung der zwei der ehemalig gefährlichsten RAF - Terroristen bevor. Brigitte Mohnhaupt soll nach Pressemitteilungen wahrscheinlich auf Bewährung aus der Haft entlassen werden. Bei Christian Klar kommt gegebenenfalls eine Begnadigung durch den derzeitigen Bundespräsidenten in Betracht.
Frau Mohnhaupt war als Mitglied der linksextremen Roten Armee Fraktion (RAF) unter anderem wegen Beteiligung an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem Bankier Jürgen Ponto und an Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer, sowie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Jahre 1985 zu fünf Mal lebenslanger Haft und weiteren 15 Jahren verurteilt worden, wobei diese Einzelstrafen zu einer (einfachen) lebenslänglichen Freiheitsstrafe zusammengefaßt werden, nachdem es mehr als “lebenslänglich” eigentlich nicht gibt.
Christian Klar wurde zu fünf Mal lebenslänglich verurteilt worden.
Strafrestaussetzung bei Frau Mohnhaupt auf Bewährung
Frau Mohnhaupt befindet sich seit seit ihrer Festnahme am 11. November 1982 im Gefägnis. Wegen der besonderen Schwere der Schuld hatte das Gericht noch im vergangenen Jahr entschieden, dass Frau Mohnhaupt eine Mindeststrafe von 24 Jahren abzusitzen habe. Dieser Zeitraum ist zwischenzeitlich verstrichen, so dass einer vorzeitigen Haftentlassung von Gesetzes wegen nichts mehr im Wege steht.
Frau Mohnhaupt wurde am 22.01.07 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zur Frage einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung angehört. Nachdem auch die Bundesanwaltschaft als Vertreter der deutschen Strafverfolgungsbehörden (sozusagen die Super-Staatsanwaltschaft) die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung beantragte, dürfte, nachdem ihr gute Führung in der Haftanstalt bescheingt wurde, Frau Mohnhaupt wohl Ende März aus der Haft entlassen werden, zumal ein eigens erstelltes Gutachtens eine Rückfallgefahr für Frau Monhaupt verneint und sie bereits mehrfach überwachten Hafturlaub genehmigt bekam, ohne jemals den Versuch einer Flucht unternommen zu haben.
Das OLG Stuttgart will seine Entscheidung in der ersten Februarhälfte bekannt geben.
Nach § 57a Abs. 1 StGB i.V.m. § 57 Abs. 1, Satz 2 StGB setzt das Gericht die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn mindestens 15 Jahre Haft verbüßt sind und nicht die besonders schwere Schuld des Verurteilten eine weitere Vollstreckung gebietet, wobei “die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes, das Verhalten des Verurteilten im Vollzug, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen, welche von einer Aussetzung für den Verurteilten zu erwarten sind” berücksichtigt werden müssen.
Die im Rahmen der Persönlichkeit zu berücksichtigenden Umstände werden bei Tätern von größeren Verbrechen durch gutachterliche Beurteilungen ermittelt.
Die Bwährungszeit beträgt bei lebenslangen Freiheitsstrafen nach § 57 a Abs. 3 StGB fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Bewährungszeit wird der Strafrest erlassen.
Das Gnadengesuch des Christian Klar
Christian Klar hingegen hat im Gegensatz zu Brigitte Mohnhaupt einen Gnadenantrag gestellt, nachdem er mindestens 26 Jahre zu verbüßen hat und somit frühestens 2009 mit einer Strafrestaussetzung rechnen kann. Ob der Gnadenantrag positiv beschieden wird oder nicht steht noch in keiner Weise fest. Im Gegensatz zu den im Strafgesetzbuch (s.o.) gesetzlich normierten Voraussetzungen einer möglichen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung hat im in Artikel 60 Abs. 2 des Grundgesetzes bzw. in Artikel 1 des Gnadenanordnung festgeschriebenen Gnadenrecht der Bundespräsident mehr oder minder freie Hand, darüber zu befinden, ob Klar wieder in die Freiheit entlassen werden kann oder nicht.
Nachdem jedoch sowohl ein angefordertes Gutachten zur Rückfallgefährdung von Herrn Klar und eine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft noch ausstehen, dürfte eine Entscheidung über das Gnadengesuch wohl nicht vor Ablauf einiger Monate fallen.
Abgesehen hiervon dürften erste Vollzugslockerungen bereits im Sommer diesen Jahres anstehen.
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