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Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Dieser Eintrag stammt von administrator Am 6.3.2007 @ 09:38 In Allgemein | 1 Kommentar

Der 8. Senat des niedersächsischen Finanzgerichtes hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig und legt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden gesetzlichen Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. In dem enstprechenden Vorlagebeschluss des Finanzgerichts ist zu lesen, dass das Finanzgericht der Ansicht ist, dass die seit dem 01. Januar diesen Jahres eingeführte, ersatzlose Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer des Weges zur Arbeit gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verstoße, so dass es rechtswidrig sei, wenn die Möglichkeit zum Absetzen beruflich veranlasster Kosten, wie es bei den Fahrtkosten zum Arbeitsplatz unstreitig der Fall ist, eingeschränkt wird.

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