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Pendlerpauschalenkürzungsregelung wohl verfassungswidrig

Dieser Eintrag stammt von administrator Am 7.9.2007 @ 13:02 In Allgemein | Keine Kommentare

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Bedenken des iedersächsischen Finanzgerichtes (s. beitrag vom 08.03.2007)  hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale geteilt (Az. VI B 42/07), wie aus einer Pressemitteilung des BFH vom 06.09.2007 zu lesen ist.

In einem Eilverfahren hatte das Niedersächsische Finanzgericht die Eintragung eines Lohnsteuer-Freibetrags, der die anfallenden Fahrtkosten ohne die Kürzung um 20 Kilometer erfasst, auf der Lohnsteuerkarte angeordnet.

Die  hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom BFH mit Beschluß vom 23.08.2007 als unbegründet verworfen, mit Beschluss vom 23. August 2007 VI B 42/07 zurückgewiesen. Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass eine erste summarische Prüfung ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden § 9 Abs. 2 EStG 2007 ergeben hätten. Diese Zweifel ergäben sich bereits daraus, dass im Schrifttum beachtliche Bedenken geäußert worden seien, widersprüchliche finanzgerichtliche Entscheidungen vorlägen und die Streitfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden sei.


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