Archive für November 2007

Längerer Arbeitslosengeldbezug für ältere Arbeitsnehmer

Der Bundestag hat kürzlich einem Gesetzesvorhaben zugestimmt, nach welchem die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für Arbeitslose ab dem 50. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen 15 Monate, Arbeitslose ab dem 55. Lebensjahr 18 Monate und Arbeitslose ab dem 58. Lebensjahr 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen können sollen.

Keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bei gerichtlichem Vergleich

 Wird im Rahmen eines Kündigungsschutzklageverfahrens auf Anraten des Gerichts ein gerichtlicher Vergleich dahingehend geschlossen, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird, so stellt dies nach einer neuen Entscheidung des Bundessozialgerichts in aller Regel keinen die Anordnung einer Sperrfrist rechtfertigenden Grund dar (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - Az. B 11a AL 51/06 R)

             

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