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Keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bei gerichtlichem Vergleich
Dieser Eintrag stammt von administrator Am 27.11.2007 @ 16:47 In Allgemein | Keine Kommentare
Wird im Rahmen eines Kündigungsschutzklageverfahrens auf Anraten des Gerichts ein gerichtlicher Vergleich dahingehend geschlossen, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird, so stellt dies nach einer neuen Entscheidung des Bundessozialgerichts in aller Regel keinen die Anordnung einer Sperrfrist rechtfertigenden Grund dar (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - Az. B 11a AL 51/06 R)
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