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Studiengebühren in Hessen rechtmäßig
Dieser Eintrag stammt von administrator Am 11.6.2008 @ 13:34 In Allgemein | Keine Kommentare
Der Hessische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass die in Hessen derzeit noch erhobenen Studiengebühren in Höhe von von 500 € pro Semester nicht gegen die hessische Landesverfassung verstoßen.
Zwar wurden durch die linke Landtagsmehrheit die Studiengebühren wieder abgeschafft, jedoch kann das Gesetz aufgrund eines Formfehlers nicht in Kraft treten, nachdem sich Ministerpräsident Koch weigert das formell fehlerhafte entsprechende Gesetz in Kraft zu setzen, so dass voraussichtlich die Abschaffung der Gebühren anläßlich einer auf den 17.06.2008 anberaumten Sondersitzung des Landtags erneut beschlossen werden wird.
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