Archive für 28.8.2008

Verfassungsbeschwerde gegen bayerische Nichtraucherregelung abgewiesen

Nachdem das Bundeverfassungsgericht mit seiner Aufsehen erregenden Entscheidung vom 30.07.2008 den Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten und einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wendeten stattgegeben hatte und der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dort noch feststellte, dass die angegriffenen Regelungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzen, verliefen die gegen die bayerische Nichtraucherschutzregelungen gerichteten Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte nicht zum erhofften Erfolg, nachdem die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen wurden, da die dort angegriffenen Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien.

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner jetzigen Entscheidung nochmals ausdrücklich fest, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert sei, ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen. Ein solch striktes Rauchverbot gelte nach den bayerischen Regelungen zum Nichtraucherschutz für die Innenräume öffentlich zugänglicher Gaststätten, wobei Ausnahmen dabei nicht vorgesehen seien.

Nachdem das bayerische Gesetz für das Rauchverbot jedoch darauf abstelle, dass die Gaststätte “öffentlich zugänglich” sei und hieraus gefolgert werde, dass unter bestimmten Voraussetzungen “Raucherclubs” vom Rauchverbot in Gaststätten nicht erfasst würden, sei damit keine
Verletzung der Berufsfreiheit der Gastwirte verbunden, nachdem es den Gastwirten schließlich frei stehe, solche Raucherclubs letztendlich auch einzurichten.

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