BGH verneint Anspruch auf Pauschalreisekostenrückerstattung bei Flugverspätung

Durch Urteil vom 07.10.2008 hat der BGH entschieden, dass die Bestimmungen der Verordnung 261/2004/EG, nach welcher die Fluggastbeförderungsgesellschaften gemäß Artikel 6 der VO ab einer Verspätung von zwei Stunden im innergemeinschaftlichen Flugverkehr bei einer Entfernung von bis zu 1500 km, bei einer Verspätung von drei Stunden im innergemeinschaftlichen Flugverkehr bei einer Entfernung über 1500 km bis zu 3000 km und ansonsten bei einer Verspätung von mindestens fünf Stunden nicht dazu führen, dass bei Buchung einer Pauschalreise der hierfür entrichtete gesamte Pauschalreisepreis zurückzuerstatten wäre, nachdem die vorgenannte Verordnung für Ausgleichs- oder Unterstützungsleistungen lediglich für reine Luftbeförderungsverträge und nicht für Pauschalreisen gelte und damit zugleich klargestellt, dass diese Ansprüche gegen die Fluggesellschaft und nicht gegen einen Reiseveranstalter geltend zu machen sind.

Antwort schreiben