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BGH: Rechtsschutzversicherung muss bereits bei angedrohter Kündigung zahlen
Dieser Eintrag stammt von administrator Am 20.11.2008 @ 10:00 In Allgemein | Keine Kommentare
Laut dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.11.2008 (AZ: IV ZR 305/07) sind Rechtsschutzversicherungen verpflichtet die Anwaltskosten des Versicherten zu übernehmen, wenn diesem von seinem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsvertrages angedroht wirdWie in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall kommt es (vor allem dann, wenn die Insolvenz des Arbeitgebers droht) in der alltäglichen Praxis nicht selten vor, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Auflösung des Arbeitsverhältnisses für den Fall ankündigt, dass er einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag mit befristeter Weiterbeschäftigung in einer Auffanggesellschaft (Transfergesellschaft) nicht unterschreibe.
Der BGH sieht bereits in der Kündigungsandrohung einen den Schadensfall auslösenden und die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherers begundenden Rechtsverstos, so dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit zu übernehmen hat.
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