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9.12.2008 von administrator.
Wie erwartet hat das Bundesverfasungsgericht (Az. BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08) am heutigen Tage entschieden, dass die von der Bundesregierung vorgenommene Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, so dass bis zu einer etwaigen Neuregelung wieder die alte Pendlerpauschale gültig ist, nach welcher für Fahrten zum Arbeitsort ab dem ersten Kilometer 0,30 € je gefahrenen Kilometer absetzbar sind.
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