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Bundestag beschließt Mindestlohn für weitere 6 Branchen

Dieser Eintrag stammt von administrator Am 26.1.2009 @ 11:31 In Allgemein | Keine Kommentare

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 22.01.2009 beschlossen, neben den bereits in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommenen Branchen mit Mindestlohngeltung weitere Branchen, namentlich das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Altenpflege, die Abfallentsorgung, das Textilreinigungsgewerbe, das Bergbau-Spezialarbeitengewerbe und die Pflegebranche aufzunehmen.

Bislang gibt es solche Mindestlöhne in den Branchen Abbruch- und Abwrackgewerbe, Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler und Lackiererhandwerk, Gebäudereinigungsgewerbe, dem Elektrohandwerk und bei den Briefdienstleister.

Zugleich beschloss der Bundestag künftig auch in Branchen, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten an einen Tarifvertrag gebunden sind, die Möglichkeit zur Einführung eines Mindestarbeitslohn zu schaffen.

Damit ist der Weg jedoch noch nicht frei. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, damit das Gesetz in Kraft treten kann.


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