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Neuerungen bei sogenannten EU-Führerscheinen

Dieser Eintrag stammt von administrator Am 26.1.2009 @ 16:45 In Allgemein | Keine Kommentare

Die Bundesrepublik Deutschland hat zwischenzeitlich die sogenannte. dritte Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG umgesetzt und die Fahrerlaubnisverordnung geändert. Nachdem schon im Vorfeld der Änderung der FeV der EuGH festgestellt hatte, dass rechtsmißbräuchlich im Ausland erworbene Führerscheine nicht bedingungslos anerkannt werden müssen (EuGH, Urteil vom 26.06.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06) werden nunmehr in Ansehung des Artikels 11 Abs. 4 der vorgenannten Richtlinie ab dem 19. Januar 2009 ausgestellte ausländische EU/EWR Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt, wenn zuvor eine inländische Fahrerlaubnis wegen schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen, wie etwa Alkohol- oder Drogenmissbrauchs, entzogen wurde.

 

Die gemeinhin als Führerscheintourismus bezeichnete Verfahrensweise des Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfte damit wohl der Vergangenheit angehören.


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