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BVerfG hält Wahlcomputer - Stimmabgabe für verfassungswidrig
Dieser Eintrag stammt von administrator Am 3.3.2009 @ 16:19 In Allgemein | Keine Kommentare
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heute verkündeten Entscheidung (Aktenzeichen 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07) festgestellt, dass der anlässlich der Bundestagswahl teilweise erfolgte Einsatz von etwa insgesamt 1.800 Wahlcomputern mit welchem Wähler ihre Stimmen auf elektronischem Wege abgaben, verfassungswidig war.
Der Wähler könne nicht nachvollziehen, ob und auf welchem Wege die von ihm abgegebene Stimme registriert beziehungsweise richtig zugeordnet wurde. Das Verfahren verstosse damit gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl (Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1
und Abs. 2 GG), der gebiete, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere
verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.
Die Wahlen sind damit jedoch nicht zugleich als ungültig deklariert worden, nachdem es konkrete Hinweise auf eine Manipulation nicht gegeben habe, so dass das Bestandsschutzinteresse überwiege und keine Auflösung des Bundestages notwendig sei.
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