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20.5.2009 von administrator.
Die Bundesregierung hat am 20.05.2009 eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von derzeit 18 auf nunmehr 24 Monate beschlossen, wobei zugleich die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter ab dem siebten Monat voll erstattet.
Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes wird auch für Betriebe gewährt, welche bereits Kurzarbeit angeordnet haben.
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