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28.1.2010 von administrator.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte mit seinem am 28.01.2010 veröffentlichten Entscheidung (Az. 8 C 19.09). dass die in der Postmindestlohnverordnung festgeschriebene und Anfang 2008 in Kraft getretenen Mindestlöhne von 9,80 Euro pro Stunde für Zusteller sowie 8,40 Euro für Verteiler und Fahrer wegen einer Verletzung des bei Ausarbeitung der Verordnung nach § 1 Abs. 3a Satz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz a.F. zwingend vorgesehenen Beteiligungsrechte der Mitbewerber, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände unwirksam seien und gab damit Klagen der Mitbewerber PIN, TNT sowie der von Post-Wettbewerbern getragene Arbeitgeberverband BdKEP statt.
Somit sind die vorgenannten Stundenlöhne von 9,80 beziehungsweise 8,40 Euro für die Beschäftigten der Postdienstbranche nicht mehr verbindlich.
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27.1.2010 von administrator.
Der BGH hat in einem am 27.01.2010 verkündeten Urteil (Az. VIII ZR 159/09) klargestellt, dass die Eigenbedarfskündigungsregelung des § 573 Abs. 2, Nr. 3 BGB nicht nur Kinder, Eltern und Geschwister des Wohnungseigentümers, sondern auch entferntere Verwandte erfasse. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihren Mietern gekündigt um die Wohnung ihrer Nichte zur Verfügung stellen zu können.
Wer nunmehr konkret unter den von der vorstehenden Regelung umfassten Personenkreis ließ der BGH allerdings offen.
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