Archive für 12.4.2010

Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren geplant

Laut jüngsten Pressemitteilungen des Bundesjustizministeriums plant der Bund nach mehrfachen Rügen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte offenbar endlich die Einführung einer Entschädigungsregelung bei überlangen Verfahrensdauern wie sie in vielen anderen europäischen Ländern bereits existent sei.

Geplant sind nach dem Gesetzesentwurf, sofern eine Wiedergutmachung anders nicht zu erreichen ist, eine materielle Entschädigung des durch die Verfahrensverzögerung tatsächlich eingetretenen Schadens, wobei hier in der Regel 100 Euro pro Monat pauschal zugesprochen werden sollen. Der Erhebung einer Entschädigungsklage ist ein obligatorisches Rügeverfahren vorgschaltet, womit der Gerichtsbarkeit Gelegenheit gegeben werden soll einer berechtigten Beschwerde innerhalb einer dreimonatigen Frist abzuhelfen und verfahrensleitende bzw. verfahrensfördernde Maßnahmen zu ergreifen.

Besonders säumige Gerichte könnten im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden.

Bislang verblieb dem betroffenen Bürger lediglich die Möglichkeit der Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder in letzter Konsequenz der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde, wobei beide Mittel zumindest statistisch gesehen wenig Erfolgsaussichten hatten und haben.

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