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EGMR rügt Deutschland im Fall Gäfgen

Dieser Eintrag stammt von administrator Am 1.6.2010 @ 14:32 In Allgemein | 1 Kommentar

Nachdem der zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen mit seiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für einigen Presserummel gesorgt hatte, haben die Richter der Großen Strafkammer des EGMR klargestellt, dass die Drohung mit vorsätzlicher Misshandlung als unmenschliche Behandlung im Sinn des absoluten Folterverbots der Menschenrechtskonvention einzustufen ist, so dass Deutschland wegen des Verstoßes gegen selbiges verurteilt wurde.

Hintergrund des Verfahrens war die Tatsache, dass dem Kläger während seiner polizeilichen Vernehmung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die Zufügung von Schmerzen angedroht wurde, wenn er den Aufenthaltsort des vom Kläger damals entführten Bankierssohn nicht preigäbe, nachdem die Ermittler bei der Vernehmung des Klägers davon ausgingen, dass der Junge noch am Leben sei was tatsächlich nicht mehr der Fall war.

Eine vom Kläger offenbar angestrebte Wiederaufnahme des Verfahrens wird es jedoch nicht geben, nachdem der Kläger mit seiner Beschwerde dahingehend, er habe kein faires Strafverfahren durchlaufen, nicht durchdrang.


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